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Steuerliche Auswirkungen bei Scheidung-Was Sie wissen müssen

Steuerliche Auswirkungen von Scheidung und Trennung: Was Sie wissen müssen

Scheidung und Trennung sind nicht nur emotional belastend, sondern bringen auch erhebliche steuerliche Veränderungen mit sich. Es ist wichtig, die steuerlichen Konsequenzen zu verstehen und sich entsprechend vorzubereiten, um finanzielle Nachteile zu vermeiden. In diesem Blogbeitrag erläutern wir, welche steuerlichen Auswirkungen eine Scheidung oder Trennung haben kann und wie Sie sich optimal darauf einstellen.

Steuerklasse ändern nach Trennung oder Scheidung

Nach einer Trennung oder Scheidung müssen die Ehepartner ihre Steuerklasse ändern. Verheiratete Paare profitieren oft von den Steuerklassenkombinationen III/V oder IV/IV mit Faktor. Nach der Trennung gelten jedoch die Steuerklassen I oder II (für Alleinerziehende).

Änderung der Steuerklasse:

  • Innerhalb des Trennungsjahres: Sie können weiterhin die bisherigen Steuerklassen beibehalten.
  • Nach Ablauf des Trennungsjahres: Die Steuerklassen müssen angepasst werden. In der Regel wechseln Sie in die Steuerklasse I, oder II, wenn Sie alleinerziehend sind.

Ehegattensplitting und Zusammenveranlagung

Das Ehegattensplitting ist eine steuerliche Vergünstigung für verheiratete Paare. Nach der Trennung können Sie im Trennungsjahr noch von der Zusammenveranlagung profitieren. Ab dem Folgejahr erfolgt die Einzelveranlagung.

Wichtige Punkte:

  • Trennungsjahr: Im Jahr der Trennung können Sie noch gemeinsam veranlagt werden.
  • Einzelveranlagung: Ab dem Jahr nach der Trennung wird jeder Partner einzeln veranlagt, was in vielen Fällen zu einer höheren Steuerlast führt.

Unterhaltszahlungen steuerlich geltend machen

Unterhaltszahlungen an den Ex-Partner können steuerlich abgesetzt werden. Es gibt zwei Möglichkeiten:

  1. Realsplitting: Sie können bis zu 13.805 Euro jährlich als Sonderausgaben geltend machen. Der Empfänger muss die Zahlungen jedoch versteuern.
  2. Außergewöhnliche Belastungen: Alternativ können Sie Unterhaltszahlungen bis zu 9.408 Euro (Stand 2024) als außergewöhnliche Belastungen absetzen. Hierbei gibt es keinen Steuerabzug beim Empfänger.

Hinweis: Für das Realsplitting ist die Zustimmung des Empfängers erforderlich.

Kindergeld und Kinderfreibetrag

Nach einer Trennung oder Scheidung bleibt das Kindergeld unverändert. Der Elternteil, bei dem das Kind lebt, erhält weiterhin das Kindergeld. Der Kinderfreibetrag wird hälftig auf beide Elternteile aufgeteilt, kann aber unter bestimmten Umständen auf einen Elternteil übertragen werden.

Wichtige Punkte:

  • Kindergeld: Wird weiterhin an den betreuenden Elternteil gezahlt.
  • Kinderfreibetrag: Wird hälftig aufgeteilt, kann aber in bestimmten Fällen komplett einem Elternteil zugeschrieben werden.

Haushaltsnahe Dienstleistungen und Handwerkerleistungen

Nach einer Trennung oder Scheidung können Sie weiterhin Aufwendungen für haushaltsnahe Dienstleistungen und Handwerkerleistungen steuerlich geltend machen. Dies gilt für Dienstleistungen im eigenen Haushalt oder im Haushalt des Ex-Partners, wenn Sie die Kosten tragen.

Zugewinnausgleich und Vermögensübertragungen

Im Rahmen des Zugewinnausgleichs kann es zu Vermögensübertragungen zwischen den Ehepartnern kommen. Diese Übertragungen sind grundsätzlich steuerfrei. Allerdings müssen zukünftige Erträge aus diesen Vermögenswerten versteuert werden.

Wichtige Punkte:

  • Zugewinnausgleich: Vermögensübertragungen sind steuerfrei.
  • Erträge: Zukünftige Erträge aus übertragenem Vermögen unterliegen der Steuerpflicht.

Fazit

Die steuerlichen Auswirkungen von Scheidung und Trennung sind vielfältig und können erheblichen Einfluss auf Ihre finanzielle Situation haben. Es ist ratsam, sich frühzeitig über die steuerlichen Konsequenzen zu informieren und gegebenenfalls professionelle Beratung in Anspruch zu nehmen, um finanzielle Nachteile zu vermeiden.