Welche Ausgaben können abgesetzt werden?
Einleitung:
Für Immobilienbesitzer in Köln gibt es zahlreiche Möglichkeiten, ihre Steuerlast zu senken. Neben der Eigennutzung von Immobilien können auch Vermietungen, Renovierungen und bestimmte Erhaltungsmaßnahmen steuerlich geltend gemacht werden. In diesem Beitrag zeigen wir, welche Kosten Sie absetzen können und wie Sie das Beste aus Ihrer Immobilie herausholen.
1. Erhaltungsaufwand von vermieteten Immobilien absetzen:
Wenn Sie Ihre Immobilie vermieten, können Sie die Kosten für Reparaturen und Instandhaltungsmaßnahmen steuerlich als Erhaltungsaufwand geltend machen. Dazu zählen Ausgaben wie:
- Renovierungen oder Modernisierungen (z.B. Erneuerung von Heizung, Dämmung oder Fenstern),
- Malerarbeiten und Bodenbeläge,
- Reparaturen an Dach und Fassade. Diese Ausgaben können sofort im Jahr der Zahlung steuerlich abgezogen werden, was Ihre Steuerlast erheblich reduzieren kann.
2. Abschreibung von Immobilien (AfA):
Die Absetzung für Abnutzung (AfA) ermöglicht es Ihnen, den Wertverlust Ihrer Immobilie über die Jahre steuerlich abzusetzen. Für vermietete Immobilien beträgt die lineare Abschreibung 2 % pro Jahr auf den Anschaffungs- oder Herstellungswert. Für denkmalgeschützte Gebäude gelten sogar höhere Abschreibungssätze, die eine attraktive Möglichkeit zur Steuerersparnis darstellen.
3. Handwerkerleistungen bei selbstgenutzten Immobilien:
Auch wenn Sie Ihre Immobilie selbst bewohnen, können Sie Steuervorteile nutzen. Handwerkerkosten, die für Renovierungs-, Erhaltungs- oder Modernisierungsmaßnahmen anfallen, können zu 20 % (bis maximal 1.200 Euro pro Jahr) von der Steuer abgesetzt werden. Dazu zählen Arbeiten wie:
- Reparaturen an Heizung, Elektrik oder Sanitäranlagen,
- Maßnahmen zur energetischen Sanierung,
- Gartenarbeiten und Außenanlagen. Wichtig: Materialkosten können nicht abgesetzt werden, nur die reinen Arbeitskosten sind steuerlich begünstigt.
4. Steuerliche Vorteile durch energetische Sanierungen:
Investitionen in die Energieeffizienz Ihrer Immobilie, wie z.B. den Einbau von Solaranlagen, Wärmepumpen oder neue Dämmungen, werden vom Staat gefördert. Für energetische Maßnahmen können Sie neben den Handwerkerleistungen zusätzlich von speziellen Förderprogrammen profitieren, die steuerliche Erleichterungen und Zuschüsse bieten.
5. Vermietung an Angehörige:
Vermieten Sie Ihre Immobilie an nahe Verwandte, können Sie ebenfalls von steuerlichen Vorteilen profitieren. Damit die Miete als Werbungskosten abzugsfähig ist, muss die Miete mindestens 66 % der ortsüblichen Vergleichsmiete betragen. Dies bietet eine Möglichkeit, Vermögen innerhalb der Familie zu transferieren und gleichzeitig steuerliche Vorteile zu nutzen.
6. Zinsen für Immobilienkredite:
Zinsen, die für die Finanzierung von vermieteten Immobilien anfallen, können als Werbungskosten steuerlich abgesetzt werden. Dies gilt sowohl für Baukredite als auch für Darlehen zur Finanzierung von Modernisierungen und Renovierungen. So können Immobilienbesitzer ihre Kreditbelastungen steuerlich abfedern und ihre Rendite steigern.
Fazit:
Für Immobilienbesitzer in Köln bieten sich vielfältige Möglichkeiten, die Steuerlast durch kluge Investitionen und die Nutzung der steuerlichen Regelungen zu minimieren. Ob durch Abschreibungen, den Abzug von Handwerkerleistungen oder die Nutzung von Förderprogrammen – mit der richtigen Strategie lassen sich beträchtliche Einsparungen erzielen.