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Umzugskosten von der Steuer absetzen: Ein Leitfaden

Ein Umzug kann mit erheblichen Kosten verbunden sein, doch viele dieser Ausgaben können unter bestimmten Voraussetzungen steuerlich abgesetzt werden. Hier ist eine Übersicht, wie und welche Umzugskosten in Deutschland steuerlich geltend gemacht werden können.

Beruflich bedingter Umzug

Ein Umzug aus beruflichen Gründen bietet die größte Möglichkeit, Kosten abzusetzen. Folgende berufliche Gründe können anerkannt werden:

  • Neuer Arbeitsplatz: Wenn der Umzug aufgrund eines neuen Arbeitsplatzes erfolgt.
  • Kürzere Arbeitswege: Wenn sich die Fahrzeit zur Arbeitsstätte um mindestens eine Stunde pro Tag verkürzt.
  • Versetzung durch den Arbeitgeber: Bei einer beruflichen Versetzung durch den Arbeitgeber.
  • Erstmalige Aufnahme einer Arbeit: Beim erstmaligen Antritt einer beruflichen Tätigkeit.

Absetzbare Kosten:

  • Transportkosten: Kosten für den Umzugstransporter oder ein Umzugsunternehmen.
  • Reisekosten: Fahrten zur Besichtigung der neuen Wohnung, Umzugsvorbereitung und Fahrtkosten am Umzugstag.
  • Doppelte Mietzahlungen: Wenn für eine Übergangszeit sowohl die alte als auch die neue Miete gezahlt werden muss.
  • Maklergebühren: Provisionen für die Vermittlung der neuen Mietwohnung.
  • Maler- und Renovierungskosten: Ausgaben für die Renovierung der alten Wohnung, um sie vertragsgemäß zu übergeben.
  • Ummeldekosten: Gebühren für das Ummelden bei Behörden.

Zusätzlich können pauschale Umzugskosten abgesetzt werden, die keine Einzelnachweise erfordern. Diese Pauschalen ändern sich regelmäßig und sollten aktuell geprüft werden.

Privat veranlasster Umzug

Auch bei einem privat veranlassten Umzug können bestimmte Kosten steuerlich geltend gemacht werden, allerdings sind die Möglichkeiten eingeschränkter:

Handwerkerleistungen:

  • Ausgaben für handwerkliche Tätigkeiten wie Renovierungsarbeiten können zu 20 Prozent von der Steuer abgesetzt werden, bis zu einem Maximalbetrag von 1.200 Euro pro Jahr.

Haushaltsnahe Dienstleistungen:

  • Umzugskosten wie Reinigungsarbeiten oder der Aufbau von Möbeln können als haushaltsnahe Dienstleistungen zu 20 Prozent bis zu einer Grenze von 4.000 Euro pro Jahr geltend gemacht werden.

Nachweise und Einreichung

Um die Kosten erfolgreich abzusetzen, sollten alle Ausgabenbelege gesammelt und aufbewahrt werden. Die Nachweise müssen dann zusammen mit der Steuererklärung beim Finanzamt eingereicht werden. Bei den pauschalen Umzugskosten ist kein Einzelnachweis erforderlich, hier genügt die Angabe des Umzugsgrundes und der Bestätigung durch den Arbeitgeber (bei beruflich bedingtem Umzug).

Fazit

Ein Umzug kann teuer sein, doch durch die korrekte steuerliche Geltendmachung der Umzugskosten lässt sich ein Teil der finanziellen Belastung abfedern. Ob beruflich oder privat veranlasst, es gibt verschiedene Möglichkeiten, die Kosten in der Steuererklärung geltend zu machen. Wichtig ist, dass die Voraussetzungen erfüllt und alle relevanten Belege gesammelt werden, um diese steuerlichen Vorteile optimal zu nutzen.