Wie hoch ist die steuerliche Förderung?
Sie können über drei Jahre verteilt 20 Prozent der Kosten der energetischen Maßnahme steuerlich absetzen. Die Höchstsumme der Förderung beträgt 40.000 Euro pro Wohnobjekt. Im Jahr des Sanierungsabschlusses und im Folgejahr sind jeweils 7 % (jeweils max. 14.000 €), im zweiten Folgejahr 6 % (max. 12.000 €) der Aufwendungen von der Einkommenssteuerschuld abzugsfähig. Kosten für eine energetische Baubegleitung und Fachplanung dürfen direkt zu 50 Prozent abgesetzt werden und müssen nicht über mehrere Jahre verteilt werden.
Die Belege werden von den Finanzämtern gründlich überprüft. Außerdem kann es zu einer Überprüfung kommen, ob die Sanierung auch wie angegeben stattgefunden hat.
Bei der steuerlichen Förderung handelt es sich um eine Steuerermäßigung; d.h. 20% der Investitionskosten werden direkt von der individuellen Einkommenssteuerlast abgezogen (verteilt auf drei Jahre). Der Abzug erfolgt von der individuellen Steuerschuld, sodass die Förderung von einer Vielzahl von selbstnutzenden Eigentümerinnen und Eigentümern in Anspruch genommen werden kann.